Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Velo, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Bei dem Abziehen von Fahrtkosten gibt es einige Details zu beachten. Denn die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen festgelegte Grundvoraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.